Die Beweissicherung (nicht zu verwechseln mit dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren) oder Bautenzustandsdokumentation ist stets durchzuführen, wenn eine Baumaßnahme im Bereich bereits bestehender Bebauung realisiert wird und die Gefahr besteht, dass Schäden an der Nachbarbebauung entstehen könnten.


Aufgrund der heutigen Bauverfahren und des bestehenden Zeitdrucks ist dies praktisch immer der Fall. Daher ist eine Baubegleitung notwendig. Schäden an der Nachbarbebauung könnten beispielsweise entstehen durch:


  • Erschütterungen durch Verdichtungsgeräte
  • Setzungen durch Tiefengründungen oder durch die Wasserhaltung
  • Setzungen durch zusätzliche Belastung des Baugrundes



Bei der fundierten Beweissicherung geht es darum, den Zustand der Nachbarbebauung vor Baubeginn beweisbar festzuhalten. Werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch die Nachbarn Schäden aus Einwirkungen durch den Baubetrieb behauptet, findet sich der Bauherr vor Gericht regelmäßig in der Beweispflicht dafür, dass diese Schäden nicht durch die von ihm zu verantwortende Baumaßnahme verursacht sind.

Liegt eine Beweissicherung eines angesehenen, z.B. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder Gutachter vor, aus welcher hervorgeht, dass die entsprechenden Schäden bereits im Vorfeld vorhanden waren, kann dieser Beweis unkompliziert erbracht werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit den Nachbarn wird dadurch bereits im Vorfeld vermieden.



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