Das Fachgebiet „Schäden an Gebäuden“ umfasst alle Bereiche der
Begutachtung, welche im Zusammenhang mit Gebäuden zu sehen sind. Dabei
ist der Begriff „Schäden“ selbstverständlich nicht so
zu sehen, dass die Tätigkeit des Sachverständigen für Schäden an
Gebäuden nur dort einsetzt, wo es bereits zu Schäden gekommen ist.
Vielmehr richtet sich die Haupttätigkeit auf die Beurteilung von
vermuteten Mängeln, welche zu Schäden führen könnten. Eine möglichst
frühzeitige Konsultation des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden
(z.B. im Rahmen der baubegleitenden Beratung) bietet dabei die beste
Gewähr für ein mangel- und schadensfreies Bauwerk.
Der
Sachverständige für Schäden an Gebäuden stellt sozusagen den
Allroundspezialisten dar, welcher gewerkübergreifend beurteil. Aufgrund
der Komplexität der heutigen Schadensfälle wird es immer wichtiger, die
Beurteilung unter Berücksichtigung aller Faktoren vorzunehmen und dabei
nicht nur auf ein bestimmtes Gewerk beschränkt zu bleiben.
Themenschwerpunkte
- Baugrund und Gründungen
- Mauerwerksbau
- Beton- und Stahlbetonbau
- Holzbau
- Putze und Fugen
- Bauwerksabdichtung
- Trockenbau
- Estrich
- Fenster und Fensterelemente
- Risse
- Verformungen
- Wärmedämmung
- Schalldämmung
- Schimmelpilze
- Beurteilung von Handwerksarbeiten
An dieser Stelle können nicht alle in Frage kommenden Aufgaben genannte werden.
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